Unser Protokoll der Hauptausschusssitzung vom 05.10.2021

TOP 1: Bericht der Verwaltung

  • Der Bürgermeister berichtete darüber, dass am 15.01.2022 endlich wieder der traditionelle Neujahrsempfang im Bürgerhaus stattfinden werde. Wegen Corona wird die Besucherzahl allerdings begrenzt und wird es feste Sitzplätze geben. Der Festredner/die Festrednerin wird in Kürze bekannt gegeben.
  • Herr Herzig machte noch einmal darauf aufmerksam, dass der städtische Haushalt für das Jahr 2022 nicht wie geplant am 28.10.2021, sondern erst am 09.12.2021 in der Ratssitzung eingebracht wird.
  • Ab sofort finden die Ratssitzungen in voller Besetzung wieder im Rathaus statt.

TOP 2: Anregungen und Beschwerden: Resolution zum Bleiberecht für Flüchtlinge

Herr Dr. Lott hat für den Verein Zib – Verein für Völkerverständigung e.V. – eine Resolution in den Rat eingebracht zum Thema Bleiberecht für Flüchtlinge. Ziel der Resolution ist eine Änderung der Gesetzeslage auf Bundesebene; das Aufenthaltsgesetz ist ein Bundesgesetz. Die Resolution ist ausführlich begründet. Mit meinen Worten kurz zusammengefasst strebt die Resolution eine Gesetzesänderung dahingehend ab, dass mehr Flüchtlinge, unter bestimmten Bedingungen,  statt einer Duldungserlaubnis, die immer kurz befristet ist, eine Aufenthaltsgewährung erhalten und dass insgesamt die gesetzlichen Friste für die verschiedenen Erlaubnisse verkürzt werden.

Das Thema ist im Hauptausschuss intensiv diskutiert worden. Wir haben insbes. auf die Bedeutung und Notwendigkeit der Identitätsklärung hingewiesen. Hilfreich war die Anwesenheit von Herr Schmedt von der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf, der für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stand. Ich habe darauf verwiesen, dass die aktuelle Gesetzeslage sehr komplex sei und ich mir nicht vorstellen könne, dass die Vertreter im Hauptausschuss einschätzen könnten, welche Konsequenzen die beantragten Änderungen im Gesamtkontext des Aufenthaltsgesetzes hätten. Ein Beispiel: § 60 d AufenthaltsG definiert 11 Voraussetzungen, die abgeprüft sein müssen, um eine Beschäftigungsduldung zu erhalten. § 60 c AufenthaltsG regelt die Ausbildungsduldung nicht weniger umfangreich. Insgesamt sind die Vorschriften im AufenthaltsG sehr kleinteilig  und die Hürden, eine Duldung oder Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, sehr hoch. Herr Schmedt bestätigte, dass  die Anforderungen an Duldung und auch Aufenthaltserlaubnis extrem hoch  seien; er verwies auf das sehr enge Ermessen der Behörde. (Eine Anmerkung von mir: Das Ermessen der Behörde ist so eingeschränkt, weil der Gesetzgeber mit den Vorschriften versucht, nahezu jeden Lebenssachverhalt gesetzlich zu regeln). Es würden weiterhin viele Duldungs- und Aufenthaltsanträge abgelehnt. Wie sich der Resolutionsantrag bei einer Umsetzung auf die derzeitigen Vorschriften auswirken werde, vermochte er nicht einzuschätzen. Da greife vieles ineinander, das nicht so einfach einsortiert werden könne. Er verwies auch noch kurz auf den Integrationsminister in NRW Stamp (FDP), der bemüht sei, mit Durchführungsverordnungen/Erlassen die Anwendung der Bundesgesetze etwas erträglicher zu gestalten.

Ich habe noch verwiesen auf den Mangel an gut ausgebildeten Arbeitskräften in Deutschland; für Gewerbe und Industrie sei eine Ausbildung von Arbeitskräften in Deutschland vor Ort sicherlich ein großer Gewinn. 

Der Bürgermeister verwies noch darauf, dass die Resolution lediglich einen Anstoß beim Gesetzgeber geben solle, die Inhalte der Vorschriften zu überprüfen. 

Mit 10 Ja- und 4 Nein-Stimmen wurde die Resolution so verabschiedet. Nur die CDU hat dagegen gestimmt.

TOP 3: Sachstand zur Sanierung des Rathauses Telgte

Der Bürgermeister erläuterte, dass das Thema Sanierung des Rathauses angegangen werde, weil der Rat dies per Beschluss eingefordert habe und auch wegen der festgestellten Schadstoffbelastungen. Personal-Kapazitäten im  Rathaus stünden dafür eigentlich nicht zur Verfügung. Für uns ist wichtig und das haben wir auch deutlich gemacht, dass das Sanierungsprojekt nicht in ewigen Arbeitskreisen durchdiskutiert,  sondern zügig vorangetrieben wird. Was soll eine drei- oder vierstündige interne Auftaktveranstaltung mit den Ratsfraktionen Anfang Dezember 2021 bringen? Planungs- und baufachliche Kompetenz ist bei den Ratsmitgliedern nahezu nicht vorhanden. Ein Konzept, das es zu diskutieren gäbe, kann zu dem Zeitpunkt auch noch nicht vorliegen. Uns ist gemeinsam mit der SPD ganz wichtig, dass der Sanierungsprozess straff durchgeführt wird. Dazu bedarf es der Erarbeitung einer Projektstruktur, danach der Berichterstattung im Rat. Wir möchten eine konkrete konzeptionelle Planung vorgelegt bekommen, die von einem externen Planungsbüro erarbeitet wird. Und mehr denn je ist für dieses Projekt eine verantwortliche Person zu benennen. Sonst verliert sich dieser Sanierungsfall in ewigen Arbeitskreisen. Das wollen wir nicht.

Der Bericht der Verwaltung wurde zur Kenntnis genommen.

Der Antrag von SPD und FDP, zunächst eine Projektstruktur zu erarbeiten und dann dem Rat vorzustellen, erhielt keine Mehrheit.

Mit 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen wurde der Vorschlag der Verwaltung angenommen, am 02.12.2021 einen internen Workshop mit den Fraktionen durchzuführen. Die FDP hat dagegen gestimmt.

Einstimmig wurde beschlossen, dass ein verantwortlicher Projektsteuerer von der Verwaltung benannt und dem Rat vorgestellt wird.

Es folgte der nichtöffentliche Teil.

Karin Horstmann

Sprecherin der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Telgte