Unser Protokoll des Hauptausschusses vom 18.06.2024

TOP 1: Bericht der Verwaltung

  • Der Bürgermeister berichtete kurz zum Thema Stadtregion und verwies auf eine Tischvorlage „Bericht über die aktuellen Sachstände in der stadtregionalen Zusammenarbeit“. Es gab von ihm noch eine kurze Klarstellung zum Thema IstaG-Modell Wohnen; dabei geht es um die Gründung einer interkommunalen Wohnungsgesellschaft.
  • Frau Schnur berichtete, dass der Trägerverein Mutter und Kind Hilfe e.V. für die OGS der Marienschule fristgerecht den Vertrag zum Schuljahr 2025/26 gekündigt hat. Die Kündigung kam nicht überraschend. Frau Schnur sieht keine Schwierigkeiten, einen Folgeträger zu finden.
  • Frau Schnur hat ihre Bereitschaft bekundet, offiziell in der Verwaltung Vertreterin von Herrn Herzig in der Funktion als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters zu werden. Darüber beschließt der Rat. 

TOP 2: Informationen zur Wohnraumförderung

Der Hauptausschuss erhielt unangekündigt von zwei externen Besuchern Informationen zur Umwandlung von Wohnraum; die Verwaltung bediente damit den Wunsch der CDU aus den Haushaltsberatungen, Informationen zu der Stelle eines Wohnraumförderers zu erhalten. Ob das Ziel erreicht werden konnte, kann ich nach einer Stunde Vortrag nicht sagen.

Von der Gesellschaft „Grüne Liga, Netzwerk Ökologischer Bewegungen“ trug Herr Haus vor; die Gesellschaft ist im Wesentlichen in Ostdeutschland tätig. Er brachte einige interessante Zahlen mit, von denen ich hier nur drei Zahlen weitergebe: seit 1950 ist der Wohnungsbestand in Deutschland um 173 % gestiegen, die Bevölkerung ist aber nur um 20 % gewachsen. Allerdings ist die Wohnfläche pro Person in diesem Zeitraum um 37 % gestiegen. 

Frau Machado vom Kreis Steinfurt aus dem Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit berichtete über ein Forschungsprojekt LebensRäume, das auf Zeit mit einer halben Stelle vom Land finanziert wurde. Schwerpunktthema war hierbei die Wohnraummobilisierung. 

TOP 3: Bericht zum Stand der Grundsteuerreform

Wie bekannt, ist die von den Kommunen festzusetzende Grundsteuer zum 01.01.2025 neu zu berechnen. Die Finanzämter setzen bundesweit den Steuermessbetrag  für jedes Grundstück gegenüber den Grundstückseigentümern neu zum 01.01.2025 fest. (Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, welche  den Bundesgesetzgeber aufgefordert hat, die bis dato verfassungswidrige Berechnung der Grundsteuer auf rechtlich verfassungsgemäße Füße zu stellen.) Sodann wird dieser Steuermessbetrag,  wie bisher,  von den Finanzämtern den jeweils zuständigen Kommunen, in denen das Grundstück liegt, mitgeteilt. Die Kommunen errechnen sodann die Höhe der Grundsteuer für jedes einzelne Grundstück, indem sie den vom Rat der Kommune festgesetzten Hebesatz auf den jeweiligen Steuermessbetrag prozentual anrechnen. 

Der Kämmerer Herr Herzig berichtete zum derzeitigen Stand der Umsetzung der Grundsteuerreform. Die Steuermessbeträge liegen der Stadt Telgte bis auf einige wenige vor. Der Kämmerer hat errechnet, dass der Stadt bei Ansatz der bisherigen Hebesätze auf die Steuermessbeträge ein Minus bei der Grundsteuer B von über 400.000 Euro entsteht. Ursache ist, dass die Steuermessbeträge bei den Gewerbegrundstücken i.d.R. deutlich unter den bisherigen Werten liegen, dort insges. also eine niedrigere Grundsteuer anfällt. Dieses Weniger kann nicht durch das Mehr bei den Wohngrundstücken ausgeglichen werden. Eine Erhöhung der Hebesätze würde die Wohngrundstücke weiter bei der Grundsteuer teurer werden lassen. Der Kämmerer stellte verschiedene Rechnungsmodelle vor, die alle nicht zufriedenstellend sind. Auch die technische Umsetzung der verschiedenen Modelle bis zum 01.01.2025 erscheint ausgeschlossen. Das Thema bleibt in der Diskussion.

TOP 4: Antrag der Grünen: Änderung der Telgter Sortimentenliste

Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag von den Grünen zurückgenommen. Es gab verfahrensrechtliche Hindernisse.

TOP 5: mündliche Anfragen        

Ich habe nach dem Stand der Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen gefragt. 14 Bundesländer haben sich auf die Umsetzung der bundeseinheitlichen Regelungen zur Bezahlkarte verständigt. Die Umsetzung wird dauern. Der Bürgermeister erklärte, dass zurzeit die europaweite Ausschreibung für einen Anbieter der IT-Umsetzung der Bezahlkarte laufe. Erst danach sei eine Umsetzung denkbar. Konkreteres war nicht zu erfahren.

Es folgte der nichtöffentliche Teil.

Karin Horstmann

Sprecherin der FDP-Fraktion