TOP 1: Bericht der Verwaltung
– Der Bürgermeister berichtete über die Lockerungen der bisher vorgenommenen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. U.a. hat auch das Rathaus wieder geöffnet. Es gilt aber weiterhin der Mund-Nasen-Schutz, Abstand halten und Hände waschen.
– Der Bürgermeister berichtete über die Folgen des Koalitionsbeschlusses zu den Corona Hilfen aus Berlin für die Stadt Telgte:
Die Übernahme von 75% der Kosten für die Unterkunft von Hartz IV- Empfängern stellt für die Stadt eine große Hilfe dar.
Die Kompensation von Gewerbesteuerverlusten durch Bund/Land kann hilfreich sein. Dafür ist allerdings noch eine Grundgesetzänderung erforderlich, die Länder müssen zustimmen und es wird eine pauschale Erstattung sein. Ob Telgte davon profitiert, ist noch unklar.
Für die Ausstattung von Schulen stellt der Bund noch einmal weitere 2 Mrd. € zur Verfügung.
– Der Bürgermeister berichtete über den Betonabbruch an der Brücke in Westbevern Vadrup. Es folgte eine lange Diskussion über Ursachen und Verantwortung, obwohl im Hauptausschuss keine Fachleute saßen, die das beurteilen und einschätzen konnten. Festzustellen ist: es ist ein großes Glück, dass es bei dem Unglück keinen Personenschaden gegeben hat. Die Rettungskräfte aus Telgte, und zwar aus allen beteiligten Einrichtungen, haben kompetent, schnell und sehr professionell gearbeitet. Von hier aus noch einmal ein großer Dank und viel Wertschätzung. Jetzt ist die Zeit der Fachleute und der Gutachter, alle offenen Fragen zu klären. Im Hauptausschuss herum zu spekulieren, wird dem Ereignis nicht gerecht. Die Stadtverwaltung hat als unmittelbare Reaktion einen 5 Punkte Plan verabschiedet, der wie folgt aussieht:
— sofortige einfache Prüfung aller Telgter Brücken; (es gibt in Telgte keine weitere Brücke des Typs wie in Westbevern Vadrup)
— Sonderprüfung an der beschädigten Brücke
— Überprüfung der richtigen Priorisierung von Mängelbeseitigungen; Überprüfung der Intervalle
— umfassende Dokumentation aller Überwachungsschritte; Prüfintervalle, Abarbeitung der Mängellisten
— regelmäßiges Berichtswesen
Der Bürgermeister wird laufend berichten.
TOP 2: Wahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses
Dem Vorschlag der Verwaltung wurde gefolgt.
TOP 3: Sanierung der Dreifachsporthalle
Der TOP sieht weitere überplanmäßige Auszahlungen von 480 000 € für weitere Brandschutzmaßnahmen an der z.Zt. in der Sanierung befindlichen Sporthalle vor. Ich habe zu der Sitzungsvorlage Fragen gehabt, die mir aber nur unzureichend von der Verwaltung beantwortet worden sind.
Die Situation ist wie folgt: Mitte 2018 hat der Rat die Sanierung der Halle beschlossen. Grundlage war ein von einem beauftragten Architekten erstellter Kostenrahmen von 2.3 Mio €. Mitte 2019 wurden weitere Maßnahmen notwendig, auch Brandschutz-Maßnahmen. Die Kosten erhöhten sich um 595 000 € auf nunmehr 2.895 Mio €. Jetzt wird mitgeteilt, dass im Rahmen der Baugenehmigung vom Kreis weitere Brandschutzmaßnahmen angefordert werden. Zusätzliche Kosten von 480 000 € fallen an. Insgesamt steigen die Gesamtkosten auf jetzt 3.375 Mio €. Und: Zitat aus der Sitzungsvorlage: „Mittelfristig müssen weitere Bereiche ertüchtigt werden, die nicht Gegenstand der aktuellen Baumaßnahme sind.“
Was da noch auf uns zukommt, ist völlig unklar, insbes. die Kosten. Und es ist und bleibt eine 40 Jahre alte Halle. Wenn diese hohen Sanierungskosten bei der Beschlussfassung im Rat in 2018 bekannt gewesen wären, hätte sich der Rat möglicherweise doch für einen Neubau entschieden. Hier könnte ein Fass ohne Boden entstanden sein. Ich habe deutlich gemacht, dass wir die Qualität der Arbeit des beauftragten Architekten in Frage stellen. Brandschutz-Vorschriften sollte ein Architekt kennen. Zumindest hätte er auf die Risiken und das Kostenvolumen aufmerksam machen müssen. Angeblich ist der Kreis Warendorf besonders kleinlich beim Brandschutz!? Der Bürgermeister sieht das Ganze völlig anders; der Architekt habe keineswegs schludrig gearbeitet. Die Verwaltung ist bestens zufrieden. Auf unsere Stellungnahme hin wird das Thema jetzt in der Verwaltung aufgearbeitet – aus meiner Sicht viel zu spät – und kommt auf die TO eines der nächsten Planungsausschüsse. CDU und SPD teilten unsere Kritik.
TOP 4: Verfahren zur Darstellung von Investitionsfolgekosten
Ein solches Verfahren soll bei größeren Investitionen dem Rat helfen, die Folgekosten abzuschätzen. Folgekosten kann man jedoch erst ermitteln, wenn man die Investitionsentscheidung getroffen hat und die Höhe und die Abwicklung des Invests kennt. Der vorherige TOP zeigt sehr schön, wie das genau nicht geht, wenn man sich nicht auf Kostenplanungen verlassen kann. An dem Thema wird weiter gearbeitet.
Es folgte der nichtöffentliche Teil.
Karin Horstmann
Sprecherin der FDP-Fraktion