Presseerklärung der FDP zum letzten Planungsausschuss vom 26.08.2021 – Telgte-Süd:

Das Thema „Auswahlverfahren zur Errichtung von städtischen Mehrfamilienhäusern im Wohnquartier „Telgte-Süd“ – Vorstellung der abschließenden Fassung der Konzeptvergabe nach Bestgebotsverfahren“ stand am 26. August 2021 auf der Tagesordnung für den Bau-, Planungs- und Umlandausschuss und sollte hier für den Rat vorberaten werden. In der Sache konnte und wollte jedoch der Ausschuss keine Entscheidung treffen, weil wesentliche Vorfragen nach wie vor unbeantwortet waren. Fragen, die die Freien Demokraten bereit in der Ausschusssitzung vom 19.11.2020 aufgeworfen hatten, als das Thema erstmalig auf der Tagesordnung stand. Schon damals hatten wir darauf hingewiesen, dass nach wie vor keine politische Entscheidung darüber getroffen worden ist, wie mit den Kosten umgegangen werden soll, die für die Entwässerung des Baugebiets Telgte-Süd aufzuwenden sind. Nur etwa 20-25 % dieser Kosten sind in den Erschließungskosten enthalten, die von den Erwerbern der Grundstücke zu zahlen sind. Der Vorschlag der Verwaltung geht dahin, dass der Rest eben nicht – wie es in der Vergangenheit in Telgte der Fall war – ebenfalls auf die Erwerber umgelegt wird, sondern dass die Abwasserbetriebe diese Kosten zunächst vorfinanzieren und sie dann über die Abwassergebühren auf alle Gebührenzahler in Telgte umlegen.

Wir als FDP- Fraktion sprechen uns dezidiert gegen ein solches Verfahren aus; wir möchten, dass die Kosten von den Grundstückskäufern getragen werden. Es ist nicht einzusehen, dass die Allgemeinheit über ihre Gebühren Grundstückskäufe in Telgte-Süd subventioniert, nur um zu verhindern, dass die ohnehin schon sehr hohen Quadratmeterpreise noch höher ausfallen. Das hätte man sich vorher überlegen müssen. Uns ist es wichtig, dass sich Verwaltung und die anderen Fraktionen hierzu klar positionieren und deshalb drängen wir auf einen entsprechenden Beschluss, wie die Umlage erfolgen soll. Die Verwaltung ist deshalb beauftragt worden, eine entsprechende Sitzungsvorlage zu erstellen.

Ebenfalls unzufrieden sind wir damit, dass das von der Verwaltung vorgeschlagene Bestgebotsverfahren zwar einen „Mindestkaufpreis“ vorsieht, der von den Investoren zu zahlen ist, dieser Mindestkaufpreis aber nicht von der Politik und damit von den Telgter Bürgerinnen und Bürgern festgelegt werden soll, sondern von einem Gutachter. Auch hier haben wir den Eindruck, dass sich Verwaltung und Mehrheit des Rates weggucken und die Verantwortung stattdessen auf einen Dritten abschieben möchten. Wir erinnern uns gut daran, dass Vertreter von NRW.Urban stets beteuert haben, es sei die Telgter Politik, die die Preise festlege. Dabei muss es aus unserer Sicht auch bleiben. Wir sind gespannt, welche Vorschläge die Verwaltung der Politik nun bei der kommenden Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umland unterbreiten wird.

Dr. Oliver Niedostadek 
Ratsherr und Sprecher der FDP-Fraktion im Ausschuss für Planen, Bauen und Umland